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Datenschutz2023-08-11T17:00:34+02:00

Datenschutz

Die BITsic GmbH bietet seit vielen Jahren Beratungsleistungen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, oder aber auch eine allgemeine Beratung im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)

Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union (kurz DSGVO) in Kombination mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz schreibt für Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern, die in ihrem Aufgabenbereich mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.

Datenschutzschulung

Personenbezogene Daten, die in einem Unternehmen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, nehmen ständig zu. An das korrekte Verhalten der Mitarbeiter werden wachsende Anforderungen gestellt. Das verantwortungsvolle und sicherheitsbewusste Verhalten jedes Einzelnen, kann helfen, diese Daten zu schützen.

DSGVO-Beratung

Die DSGVO verlangt in genau definierten Fällen, z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten, einen Datenschutzbeauftragten. Durch eine kompetente Beratung können die Anforderungen der DSGVO und natürlich auch der nationalen Gesetze an ein Unternehmen gemeistert werden. 

DSGVO Quick-Check

Datenschutz ist ein komplexes Thema. Oft findet eine entsprechende Auseinandersetzung in einem Unternehmen mit diesem Thema nicht ausreichend statt. Unsicherheiten bleiben bestehen. Eine Überprüfung, ob gesetzliche, organisatorische und technische Anforderungen erfüllt werden, ist oft sinnvoll. 

DSGVO Website-Check

Der Datenschutz ist auch bei Ihrem Internetauftritt ein wichtiges Thema und die Vorgaben der DSGVO sind auch hier umzusetzen. Nicht aktuelle, oder gar fehlende Rechtstexte, sowie fehlerhafte Einstellungen in den Sicherheitsmerkmalen fallen hier besonders schnell auf, da eine Website immer zugänglich ist.

Häufige Fragen zum Datenschutz

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?2023-05-09T08:31:07+02:00

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Werden Verarbeitungen durchgeführt, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet, muss unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?2023-05-09T08:15:42+02:00

Der oder die Datenschutzbeauftragte berät den Verantwortlichen in allen datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zudem ist der Ansprechpartner für den Arbeitgeber und auch für die Mitarbeiter.
Auch die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde fällt in das Aufgabengebiet des Datenschutzbeauftragten. Hier bildet er die Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Was ist das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung?2023-05-08T16:33:47+02:00

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Des weiteren schützt die Verordnung die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Warum ist Datenschutz wichtig?2023-05-08T16:22:55+02:00

Durch die steigende Digitalisierung, und er damit verbundenen Zunahme der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wird das Thema Datenschutz immer wichtiger, weil wir dadurch vor steigendem Datenmissbrauch geschützt werden.

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