Datenschutzberatung gemäß DSGVO
Durch die neue einheitliche, gesetzliche Regelung des europäischen Datenschutzes (DSVGO) ergeben sich einige Änderungen für Unternehmen. Die DSVGO ist keine EU-Richtlinie mehr, die eine Umsetzung in nationales Recht bedarf, sondern sie gilt als Verordnung unmittelbar.
Bei Verstößen gegen die DSVGO kommen empfindliche Bußgelder zum Tragen.
Die DSGVO verlangt in genau definierten Fällen, z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten, einen Datenschutzbeauftragten. Durch eine kompetente Beratung können die Anforderungen der DSGVO und natürlich auch der nationalen Gesetze an ein Unternehmen gemeistert werden.
DSGVO-Beratung
Zielgruppen können Vorstände, Geschäftsführer als auch Datenschutzbeauftragte oder IT-Mitarbeiter sein. Es erfolgt eine exakte Ausrichtung auf Ihr Unternehmen z.B. mit kurzfristigen Problemlösungen oder langfristiger Beratung über einen vereinbarten Zeitraum.