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Hinweisgebersystem2024-01-09T08:34:26+01:00

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

In einer Welt, in der Transparenz und Ethik in der Geschäftswelt immer wichtiger werden, spielt der Schutz von Hinweisgebern eine entscheidende Rolle. Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt) ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines verantwortungsvolleren Geschäftsumfelds. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Gesetz bedeutet und warum ein Hinweisgebersystem sowohl für Unternehmen als auch für die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung ist.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine rechtliche Rahmenregelung, die den Schutz von Hinweisgebern oder Whistleblowern stärkt. Ein Whistleblower ist eine Person, die Insiderinformationen über illegales oder unethisches Verhalten in einer Organisation offenlegt. Das Gesetz schützt diese Personen vor möglichen Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers oder der Organisation.

Warum ist das Gesetz wichtig?

  1. Förderung der Ethik: Das Hinweisgeberschutzgesetz ermutigt Menschen, Fehlverhalten aufzudecken und fördert ein Unternehmensethos, das auf Integrität und Verantwortung basiert.
  2. Risikominderung: Unternehmen können von frühzeitigen Hinweisen auf potenzielle Probleme profitieren und so rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen, um Schäden zu begrenzen.
  3. Schutz für Hinweisgeber: Das Gesetz bietet Schutz für Hinweisgeber, um sie vor möglichen beruflichen Konsequenzen oder Belästigungen zu bewahren. Dies ermutigt Mitarbeiter, Bedenken zu äußern, ohne Angst vor Repressalien zu haben.
  4. Rechtliche Anforderungen: In einigen Ländern sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten und den Schutz von Whistleblowern sicherzustellen, um bestimmten rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Was sollten Unternehmen tun?

  1. Einrichtung eines Hinweisgebersystems: Unternehmen sollten ein internes Hinweisgebersystem etablieren, die es Mitarbeitern ermöglichen, Bedenken anonym oder vertraulich zu melden.
  2. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten über das Gesetz und die Bedeutung von Ethik und Integrität im Geschäftsleben informiert werden.
  3. Reaktion auf Hinweise: Unternehmen sollten effektive Verfahren zur Untersuchung von Hinweisen implementieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu lösen.
  4. Klare Richtlinien und Kommunikation: Klare Richtlinien zur Meldung von Bedenken und zur Sicherung des Schutzes von Hinweisgebern sollten entwickelt und kommuniziert werden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Unternehmen ethischer und transparenter zu gestalten. Es schützt nicht nur diejenigen, die sich für die Aufdeckung von Missständen einsetzen, sondern fördert auch eine Unternehmenskultur, die auf Integrität und Verantwortung basiert. Die Umsetzung dieser Gesetze und die Schaffung eines unterstützenden Umfelds für Hinweisgeber sind wichtige Schritte, um eine bessere Geschäftswelt für alle zu schaffen.

BITsic als externe Ombudsstelle

Unternehmen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle (Ombudsmann) beauftragen. Da die Ombudsstelle eine unabhängige, neutrale Person sein muss, ist die Beauftragung einer fachkundigen externen Person zu empfehlen.

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bzw. Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) bringen wir die Expertise mit, um Ihnen ein effektives und DSGVO-konformes Hinweisgebersystem bereitzustellen.

Unsere Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

  • Betreuung Ihres elektronischen Hinweisgeberportals 24/7 inkl. der Bereitstellung einer benutzerfreundlichen Hinweisgeber-Softwarelösung (Cloud)
  • Erfüllung der Aufgaben als Meldestellenbeauftragter nach §17 HinSchG
  • Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung nach §2 HinSchG
  • Kommunikation mit den (anonymen) Hinweisgebern und ggf. Zeugen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang der Meldung
  • Plausibilitätsprüfung der Meldungen und anonyme Weitergabe an das Unternehmen

Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?2023-06-30T14:39:09+02:00

Für Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ab dem 02. Juli 2023 verpflichtend.

Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fallen unter das Gesetz und müssen ab Mitte Juni Hinweisgebersysteme anbieten

Ab dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen.
Gezählt werden dabei auch geringfügig Beschäftigte und freie Mitarbeiter.

Was ist ein Hinweisgeber?2023-06-30T14:28:50+02:00

Ein Hinweisgeber (Whistleblower) ist eine Person, die Kenntnis von Rechtsverstößen oder unethischen Verhaltensweisen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation hat und sich entschließt, dieses der verantwortlichen Personen im Unternehmen oder der Öffentlichkeit mitzuteilen. 

Welche Ziele werden mit dem Hinweisgeberschutzgesetz verfolgt?2023-06-30T14:26:20+02:00

Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgebern eine Möglichkeit zur Meldung von Verstößen zu schaffen. Gleichzeitig sollen diese vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien geschützt werden.

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