Die Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union (kurz DSGVO) in Kombination mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz schreibt für Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern, die in ihrem Aufgabenbereich mit personenbezogenen Daten arbeiten vor, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

In allen Fragen des Datenschutzes berät ein solcher Datenschutzbeauftragter bei der Erstellung von Richtlinien, Vereinbarungen und Datenschutzkonzepten. Außerdem wirkt er auf die Umsetzung der notwendigen Datenschutzmaßnahmen ein und steht der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitern bei Fragen zum Datenschutz beratend zur Verfügung. Ihm obliegt die Sensibilisierung der Mitarbeiter unter anderem durch entsprechende Schulungen.

Für seine Aufgaben benötigt er eine entsprechende technische, organisatorische und juristische Qualifikationen und ist gegenüber der Geschäftsleitung und der Belegschaft weisungsfrei.

 

Extern bestellter Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter (bestellt durch die BITsic GmbH) bietet Ihnen viele Vorteile.

Die notwendige Qualifikation und die fachliche Eignung liegen bereits vor. Es werden keine internen Ressourcen gebunden und es besteht eine Planungssicherheit durch transparente Kosten. Ein externer Datenschutzbeauftragter bezieht eine neutrale Position und unterliegt damit keiner Interessenskollision.

Auch aus arbeitsrechtlichen Gründen ist die Bestellung eines externen Dienstleisters von Vorteil. Das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats zu Bestellung entfällt. Außerdem unterliegt ein interner Datenschutzbeauftragter bestimmten Kündigungsschutzrichtlinien.

Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und einer seiner Rolle entsprechenden Stellung im Unternehmen. 

Unsere Unterstützung für den internen Datenschutzbeauftragten

Einem internen oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der neu in diese Rolle bestellt wurde, fällt es unter Umständen schwer die umfangreichen Aufgaben und Anforderungen eines Datenschutzbeauftragten zu strukturieren und eine sinnvolle Vorgehensweise zu finden.

Auch ein interner Datenschutzbeauftragter, der diese Rolle schon seit längerem ausführt, kann in eine Situation kommen, in der die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausreichen, um seine Rolle ausreichend wahrzunehmen. 

  • Festlegung der notwendigen Schritte zum Start der Rolle eines Datenschutzbeauftragten und der Schritte über einen festzulegenden Zeitraum 

  • Festlegung einer entsprechenden Reihenfolge/ Vorgehensweise

  • Konzeption bzw. Übernahme notwendiger Dokumentationen

  • Entwicklung eines Schulungskonzeptes

  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

  • Allgemeine Beratung zu Themen des Datenschutzes im Unternehmen