Der oder die Datenschutzbeauftragte berät den Verantwortlichen in allen datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zudem ist der Ansprechpartner für den Arbeitgeber und auch für die Mitarbeiter.
Auch die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde fällt in das Aufgabengebiet des Datenschutzbeauftragten. Hier bildet er die Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.