Immer mehr Unternehmen fordern ihre Beschäftigten dazu auf, an einem allgemeinen KI-Training teilzunehmen. Oft wird es als Selbstlern-Kurs online angeboten. Die Teilnahme ist in der Regel verbindlich. Was ist der Hintergrund dafür?

KI findet sich inzwischen an jedem Arbeitsplatz

Fragt man Beschäftigte, ob sie an ihrem Arbeitsplatz bereits KI einsetzen, verneinen das nach wie vor recht viele. In aller Regel täuschen sie sich. Denn wer beispielsweise eine gängige Suchmaschine benutzt, bekommt bei den meisten Anfragen an erster Stelle eine KI-erzeugte Antwort. Ein Hinweis darauf steht im Normalfall sogar „kleingedruckt“ darunter. Manche Fachleute bezeichnen so etwas als „Schatten-KI“. Dieser Vergleich passt recht gut. Denn wenn ein Mensch sich bei passendem Licht bewegt, ist sein Schatten einfach da. Er begleitet ihn, ob er sich darum kümmert oder nicht. Und er lässt sich auch nicht „abschalten“.
Das ist bei einer KI-Anwendung zwar anders. Zumindest Suchmaschinen bieten die Möglichkeit, KI-erzeugte Antworten auszublenden. Aber wer tut dies schon? Schließlich sind die Antworten oft erfreulich gut. Außerdem gibt es immer mehr unternehmenseigene Anwendungen, die nur auf der Basis von KI funktionieren. Bei ihnen etwas abschalten zu wollen, wäre schlicht widersinnig. Spätestens mit ihnen ist KI an jedem Arbeitsplatz präsent.

Die EU verlangt KI-Kompetenz von Beschäftigten

Das „KI-Gesetz“ der EU enthält einen Artikel 4 mit der Überschrift „KI-Kompetenz“. Er besteht nur aus wenigen Zeilen, hat es aber in sich. Sein erster Satz fordert, dass die Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Ein Unter-nehmen, das in irgendeiner Weise KI einsetzt, muss sich an diese Vorgabe halten. Schon wegen der allgegenwärtigen „Schatten-KI“ muss ein Unternehmen vorsorglich davon ausgehen, dass alle Beschäftigten KI einsetzen. Abgesehen davon wird dies ohnehin bald an jeden Arbeitsplatz der Fall sein. Denn KI-Projekte laufen mehr oder weniger umfang-reich überall.

KI-Kompetenz kann vieles bedeuten

Was „KI-Kompetenz“ heißt, gibt das KI-Gesetz nur sehr allgemein vor. Im Kern geht es dabei darum, die Chancen von KI zu nutzen, ohne dabei die Risiken auszublenden. Dabei hilft in jedem Fall ein allgemeiner Überblick darüber, was man von KI erwarten kann, wo mit unsinnigen Antworten zu rechnen ist und wie man mit klugen Anfragen die Qualität der Antworten möglichst hochhalten kann. Für die meisten Beschäftigten reicht das völlig aus. Das gilt vor allem, wenn sie KI gelegentlich als Instrument einsetzen.
Das KI-Gesetz überlässt jedem Unternehmen die Festlegung, welche Beschäftigten welche Kenntnisse brauchen. Generelle Vorgaben für alle gibt es nicht. Es ist auch kein System offiziell zertifizierter Schulungen vorgesehen. Eine Online-Schulung, die alle Beschäftigten absolvieren müssen, ist vor diesem Hintergrund ein guter Einstieg in das Thema.