Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgebern eine Möglichkeit zur Meldung von Verstößen zu schaffen. Gleichzeitig sollen diese vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien geschützt werden.
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgebern eine Möglichkeit zur Meldung von Verstößen zu schaffen. Gleichzeitig sollen diese vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien geschützt werden.